
Richtlinie VÜL-Ausbildung
VÜL-Ausbildung anhand der Arbeitsmappe „Leitfaden für die Ausbildung von Vereinsübungsleitern (VÜL) Gewehr und Pistole“
Ausbildungsberechtigt sind Trainer (C, B und A) oder Jugendleiter mit gültiger Lizenz. Im Idealfall steht ein Ausbildungsteam für die Unterrichtsstunden bereit, wovon eine/r als Ausbildungsleiter/in fungiert. Trainer/in C Gewehr und Trainer/in C Pistole behandeln jeweils die Technikmodelle und der/die Jugendleiter/in vermittelt alle Themen zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und zum Kinder- und Jugendtraining.
Die Arbeitsmappe ist die Arbeitsgrundlage für die Ausbildungsleiter. Weiterhin kann sie den Lehrgangsabsolventen als Nachschlagewerk dienen. Sie soll helfen, die Ausbildung der Interessenten im ganzen Landesverband gleichartig zu gestalten. Damit erreichen wir landesweit gleichwertig ausgebildete VÜL, die den Nachwuchsschützen/innen eine gute Grundausbildung, gemäß den BSSB-Technikmodellen für Gewehr und Pistole, bieten können. Darüber hinaus entspricht die Ausbildung den Vorgaben (30 Unterrichtseinheiten = 30 Unterrichtsstunden á 45 Minuten) des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, hat die Anerkennung zur Obhut von Kindern und Jugendlichen, nach §27 Waffengesetz, und ist als Vorstufe für eine Trainer C oder Jugendleiter Ausbildung anerkannt.
Die Ausbildung setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Zunächst muss eine Qualifizierung für Standaufsichten (4 UE) absolviert werden, die dazu berechtigt, als Aufsichtsführender im Schießbetrieb tätig zu sein. Die VÜL-Ausbildung umfasst dann noch 26 UE. Der/die Teilnehmer/in muss mindestens 18 Jahre alt sein und soll bereits 18 Monate einem Schützenverein angehören. Ein Ausbildungslehrgang soll aus maximal 25 Teilnehmern bestehen.
Es werden die Disziplinen Luftgewehr stehend und Luftpistole gelehrt. Eine Disziplin muss als Schwerpunktdisziplin, eine als Nebendisziplin gewählt werden. Die Schwerpunktdisziplin wird jeweils mit 10 UE, die Nebendisziplin mit 6 UE unterrichtet. Mit den vorliegenden Themenkreisen 1 bis 4 und den Fachdisziplinen 5 und 6 ist der Lehrgangsstoff dieser VÜL-Ausbildung fest umrissen. Alle über diese Themenkreise hinausgehenden Informationen werden in Weiterbildungslehrgängen für VÜL behandelt.
Die praktische Unterweisung am Schießstand wird sich sinnvoller Weise fast immer in zwei Gruppen gliedern. Die erste Gruppe steht am Stand, die zweite steht zur Beobachtung dahinter. Die Korrekturen spricht der Übungsleiter mit der Beobachtergruppe durch. Dann werden die Gruppen gewechselt.
Die Abschlussprüfung wird ca. 3 bis 4 Wochen nach dem Lehrgang eingeplant. Die Prüfung gestaltet sich am besten mit einer schriftlichen Prüfung und maximaler Dauer von einer Stunde. Die Fragenstellung obliegt dem Ausbildungsleiter, der dann anschließend sofort die Auswertung vornehmen kann. Erfahrungsgemäß nimmt die Auswertung zwei Stunden in Anspruch. Während dieser Auswertezeit bietet es sich an, die wichtigsten Punkte der Sportordnung anzusprechen.
Eine Muster-Prüfung, die Lösungen dazu, die Punktebewertung und –auswertung kann vom BSSB-Sportbüro angefordert werden.
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