
Blaue Ehrenamtskarte

Voraussetzungen und Gültigkeit:
- Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden im Jahr, in beiden Fällen seit mindestens zwei Jahren
- Mindestalter: 16 Jahre
- wohnhaft im Landkreis Regensburg
Ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (d.h. ohne die Bestätigung des Vereins über die geleisteten Stunden/Jahre – bitte legen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihres Nachweises bei) können die Ehrenamtskarte erhalten:
- Inhaber/innen einer Juleica (Jugendleiter-Card)
- aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) bzw. mit mind. abgeschlossenem Basis-Modul der modularen Truppausbildung (MTA)
- aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich
- Reservistendienst der Bundeswehr (entweder mit regelmäßig aktivem Wehrdienst an mindestens 40 Tagen in den vergangenen zwei Kalenderjahren oder mit ständiger Angehörigkeit eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos in den vergangenen zwei Kalenderjahren)
- all diejenigen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) ableisten.
Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe der Übungsleiterpauschale von 3.000 € pro Jahr sind nicht hinderlich. Ein Auslagenersatz (Ersatz für die im Engagement entstandenen Kosten) darf zusätzlich zur Aufwandsentschädigung bezogen werden.
Die Bayerische Ehrenamtskarte in blau hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren und ist nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins gültig. Die Karte ist nicht übertragbar. Nach Ablauf muss die Ehrenamtskarte neu beantragt werden, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
Die Ehrenamtskarte ist als Scheckkarte und als digitale Version für Ihr Smartphone oder Tablet erhältlich.
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